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Urheberrechtliche Fragen bei Open Access

Allgemeines

Bitte halten Sie sich beim Anfertigen Ihrer Dissertation oder einer anderen wissenschaftliche Publikation an die von der DFG verfassten Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bzw. die im Gemeinsamen Positionspapier des Allgemeinen Fakultätentags, der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbands formulierten Regeln zur Guten wissenschaftlichen Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten.

Weiterführendes:
Denkschrift Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (03.07.2013)
Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten (09.07.2012)

 

Urheberrechtliche Vereinbarung / Vertrag

Bei einer Veröffentlichung werden Sie im Vertrag mit dem Verlag einen Satz "Der Autor/die Autorin versichert, dass er/sie  über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an allen Teilen des Werkes verfügt und Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter, mit der Veröffentlichung nicht verletzt werden." oder eine Klausel in sinngemäßer Formulierung finden.

Um den Inhalt dieses Passus zu veranschaulichen, folgen hier Hinweise zu immer wieder gestellten urheberrechtlichen Routinefragen. Rechtsverbindliche Auskünfte können hier nicht erteilt werden. Im Zweifelsfall wird empfohlen, fachrechtlichen Rat einzuholen, z. B. über die Anwaltskammer, die Ihnen einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt benennen kann.

 

Häufig gestellte Fragen

Zitate

  • Ein Zitat ist die unveränderte Übernahme fremden Geistesgutes in den Grenzen des § 51 UrhG mit vollständiger Quellenangabe.
  • Die Übernahme fremder Inhalte (Text, Grafik, Foto etc.) als Zitat ist nach § 51 UrhG gestattet, wenn der sog. Zitatzweck erfüllt ist, d. h. wenn eine geistige Auseinandersetzung mit dem Inhalt stattfindet. Zitate sind immer Erörterungsgrundlage oder Beleg für die eigenen Ausführungen.
  • Übernahmen fremder Inhalte zum Zweck der Illustration, der Information oder um sich eigene Ausführungen zu ersparen, sind vom Zitatrecht nicht gedeckt. 
  • Geht die Übernahme fremder Inhalte über den vom Zitatrecht gedeckten Zitatzweck hinaus, sind bei den jeweiligen Verlagen bzw. Autoren Nutzungsrechte einzuholen. Auf den jeweiligen Zeitschriftenseiten findet man die nötigen Informationen dazu. Viele Zeitschriften bedienen sich des Dienstleisters Copyright Clearance Center und verlinken direkt auf die passenden Seiten. Dort können die Lizenzen dann erworben werden. Sprechen Sie bitte die HZB-Bibliothek in solchen Fällen vorher an!
  • Sofern die Publikation unter einer CC-BY Lizenz steht (Gold Open Access), hat der Autor mit der Vergabe der Lizenz bereits das Nutzungsrecht erteilt. Unter der Bedingung, dass der Autor, die Quelle und die Lizenz genannt werden, darf der Inhalt genutzt werden.

Karten

  • Wenn Sie Kartenausschnitte einfügen wollen, verwenden Sie vorzugsweise Karten von Open Street Map. Diese stehen unter der Lizenz CC BY. Bei der Nutzung von Kartenmaterial anderer Dienstleister (Google etc.) holen Sie sich bitte immer das (kostenpflichtige) Nutzungsrecht ein. Wenn Geld fließt, ist vorher die HZB-Bibliothek einzubeziehen. In jedem Fall ist die Quelle zu nennen.

Fotos, Bilder, Grafiken

  • Möchten Sie Abbildungen zur Illustration verwenden, so holen Sie sich entweder das Nutzungsrecht ein oder greifen Sie auf unter CC-Lizenzen stehende Abbildungen zurück. Es gibt zahlreiche Datenbanken, die CC-lizenzierte Fotos verzeichnen (z. B. Flickr). Geben Sie in jedem Fall die Quelle, den Urheber und die Lizenz korrekt an.

Urheberrecht bei Zweitveröffentlichungen

  • Behalten Sie sich bei der Veröffentlichung in anderen Verlagen dieses Zweitverwertungsrecht möglichst ebenfalls vor. Übertragen Sie im Verlagsvertrag möglichst keine ausschließlichen/exklusiven Nutzungsrechte.
  • Sollten Sie jedoch ausschließliche Nutzungsrechte erteilt haben, lassen Sie sich nach Möglichkeit das Recht auf die parallele Veröffentlichung z. B. auf dem institutionellen Repositorium des HZB (ggf. nach einem Embargo von 6 Monaten) einräumen. Viele Drittmittelgeber und die HGF verlangen von den Autoren die Hinterlegung in einem Repositorium mit einer Embargofrist von maximal 6 Monaten. Da das kürzer ist als die gesetzliche Frist nach dem Zweitveröffentlichungsrecht, müssen Sie grundsätzlich mit dem Verlag darüber verhandeln. Erwägen Sie bitte im Zweifel die (bezahlte) Gold-Open-Access-Veröffentlichung unter der Lizenz CC-BY, nach Möglichkeit in einem Gold-Open-Access-Journal. Dafür bieten die Drittmittelgeber einfache Finanzierungsoptionen!
  • für Veröffentlichungen aus überwiegend mit öffentlichen Mitteln geförderten Arbeiten in regelmäßig erscheinenden wissenschaftlichen Zeitschriften haben Sie nach §38  Abs. 4 Urheberrechtsgesetz ein Zweitveröffentlichungsrecht für die genehmigte Autorenversion 12 Monate nach der Erstveröffentlichung. Durch Hochladen der Autorenversion in PASTA können Sie dieses Recht nutzen, die Embargozeit wird automatisch berücksichtigt. Für Veröffentlichungen bei Drittmittel-Einsatz (z.B. EU, DFG, HGF) reicht dieses Recht nicht aus!
  • Die Datenbank SHERPA/RoMEO gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf die Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen gestatten. Sie ist allerdings nicht rechtsverbindlich, es gilt im Zweifel der Verlagsvertrag.

Creative Commons-Lizenzen

Die Creative Commons-Lizenzierung ermöglicht es, Open Access mithilfe von standardisierten Lizenzverträgen umzusetzen. Creative Commons-Lizenzen bauen auf den urheberrechtlichen Regelungen auf; sie ermöglichen aber eine weitergehende Nutzung der Werke, als es das Urheberrechtsgesetz üblicherweise vorsieht. Dadurch sollen Barrieren für die Wissensverbreitung im Forschungs- und Kulturbereich abgebaut werden, z. B. um Bearbeitungen des Werkes in einer anderen Sprache zu ermöglichen.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht, also die Urheberschaft selbst, wird durch eine Creative Commons-Lizenz nicht berührt, d. h. der Urheber oder die Urheberin muss bei jeder Verwertung genannt werden. Es kann jedoch z. B. die Weitergabe von Werkkopien an andere ohne Einwilligung des Urhebers genehmigt werden, gegebenenfalls unter Ausschluss der kommerziellen Nutzung des lizenzierten Werkes.

Creative Commons-Lizenzen sind international weit verbreitet. Es liegen verschiedene Versionen von CC-Lizenzen vor, die z. T. auf die nationalen Gesetzgebungen angepasst sind – so auch für Deutschland. Die Gültigkeit von CC-Lizenzen wurde bereits gerichtlich bestätigt. Wir empfehlen die Nutzung der Lizenzen der aktuellen Version 4.0.

  • CC BY: Namensnennung 4.0

    Unter der Bedingung, dass der Name des Autors/Rechteinhabers genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Bearbeitungen dürfen angefertigt und verbreitet werden. Der Inhalt darf kommerziell genutzt werden.

    Diese Lizenz wird für die Veröffentlichung auf dem institutionellen Repositorium des HZB empfohlen. Die EU-Förderrichtlinen für Gold Open Access bevorzugen diese Lizenz. Sie ist Open Access-konform.

  • CC BY-SA: Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen 4.0

    Unter der Bedingung, dass der Name des Autors/Rechteinhabers genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Der Inhalt darf für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Er darf verändert werden (darunter fallen u. a. Übersetzungen des Werkes), die Weitergabe der veränderten Fassung muss unter derselben Lizenz erfolgen.

    Die Lizenz gilt als Open Access-konform.

  • CC BY-NC: Namensnennung, nicht kommerziell 4.0

    Unter der Bedingung, dass der Name des Autors/Rechteinhabers genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Bearbeitungen dürfen angefertigt und verbreitet werden. Der Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

    Die Lizenz gilt nicht als Open Access-konform.

  • CC BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung 4.0

    Unter der Bedingung, dass der Name des Autors/Rechteinhabers genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Der Inhalt darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert veröffentlicht werden. Der Inhalt darf kommerziell genutzt werden.

    Die Lizenz gilt nicht als Open Access-konform.

  • CC BY-NC-SA: Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe zu gleichen Bedingungen 4.0

    Unter der Bedingung, dass der Name des Autors/Rechteinhabers genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Der Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Er darf verändert werden (darunter fallen u.a. Übersetzungen des Werkes), die Weitergabe der veränderten Werke muss unter derselben Lizenz erfolgen.

    Die Lizenz gilt nicht als Open Access-konform.

  • CC BY-NC-ND: Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung 4.0

    Unter der Bedingung, dass der Name des Autors/Rechteinhabers genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Der Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Er darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert veröffentlicht werden.

    Die Lizenz gilt nicht als Open Access-konform.

Autorschaft: 2017 Universitätsbibliothek TU Berlin, Anpassungen an die HZB-Gegebenheiten durch den Webverantwortlichen dieser Seiten.


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