Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung auf Basis der EU-Richtlinie 2016/2102.
Präambel
Das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) zählt mit den beiden Standorten Berlin Wannsee und Berlin Adlershof zu den weltweit führenden Zentren in der Energie- und Materialforschung. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Materialien, mit denen ein CO2-neutrales Wirtschaften möglich wird. Grundlagenforschung ist für uns die Basis für echte Durchbrüche. Sie ist die Basis, um neue Technologien für eine nachhaltige Energiewende etablieren zu können. Mit wissenschaftlicher Neugier, Leidenschaft und Spaß am Erkenntnisgewinn forschen wir daran, grundlegende Eigenschaften in Materialien zu verstehen, sie gezielt zu beeinflussen und neue Bauteile entwickeln zu können.
Wir vernetzen uns mit unserem Berliner Umfeld sowie international und stellen unsere einzigartigen Infrastrukturen – wie zum Beispiel das Synchrotron BESSY II - Forschenden aus aller Welt zur Verfügung. Zugleich stärken wir mit unserer Forschung und unseren Industriekooperationen den Wissens- und Technologietransfer.
Als Forschungseinrichtung ist es dem HZB ein zentrales Anliegen, Wissenschaft und Gesellschaft in einem möglichst großen Umfang zu vernetzen. Wir möchten interessierte Menschen an unserer Forschung teilhaben lassen und ihnen einen Zugang zur Wissenschaft ermöglichen.
Mitarbeitenden sowie Kooperationspartnerinnen und -partnern wird auf den HZB-Webseiten die Möglichkeit gegeben, Wissen zu teilen, sich auszutauschen und sich auf Forschungsvorhaben zu bewerben. Die breite Öffentlichkeit kann sich über aktuelle Themen der Wissenschaft sowie Veranstaltungen zu wissenschaftlichen Themen informieren.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das HZB ist als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Als zu berücksichtigenden Standard für die Umsetzung barrierefreier Informationstechnik verweist die BITV2.0 zurzeit (Stand Januar 2021) auf die EU-Norm EN 301 549 V2.1.2. Für Webinhalte stützt sich die Norm auf einen etablierten internationalen Standard zur zugänglichen Gestaltung von Webinhalten – die Web Content Accessiblitiy Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortiums (W3C).
Hierzu erfolgte zur Vorbereitung dieser Erklärung eine Überprüfung der Konformität mit den oben genannten Standards in Zusammenarbeit mit einer auf derartige Prüfungen spezialisierten Beraterin unter Auswahl repräsentativer Webseiten. Diverse Änderungen für den HZB Webauftritt in Richtung Barrierefreiheit wurden in Folge der Beratung umgesetzt. Die anschließende Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2020 vom HZB durchgeführten Selbstbewertung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden als teilweise vereinbar mit den Anforderungen des BGG, der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 bewertet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend noch nicht oder noch nicht auf allen Webseiten des HZB barrierefrei zugänglich gestaltet.
- Die nach BITV 2.0 vorgesehenen Inhalte in Gebärdensprache stehen nicht zur Verfügung
- Nicht für alle Grafiken und Objekte existieren Alternativtexte.
- Nicht für alle Audiodaten und Videos existieren Alternativen bzw. Untertitel und sofern gemäß o.g. vorgesehen Audiodeskriptionen
- Nicht alle PDF-Dateien und PowerPoint Präsentationen sind konform
- Die Nutzung der Breadcrumb-Navigation ist in Browsern, die eine Vergrößerungen ab 300% aufwärts verwenden nur beschränkt möglich.
Das HZB arbeitet kontinuierlich daran, vorhandene Barrieren zu beseitigen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 12. Januar 2021 erstellt. Sie gilt für die aktuell erreichbare Version von www.helmholtz-berlin.de.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des BGG, BITV 2.0 und WCAG 2.1. beruht auf einer Selbstbewertung.
Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Hürden beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.helmholtz-berlin.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Brauchen Sie Hilfe, um einen bestimmten Inhalt oder ein bestimmtes Dokument barrierefrei zu erhalten bzw. an uns zu übermitteln? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns per Post, Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Adresse:
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie
Abteilung Kommunikation
Hahn-Meitner-Platz 1
14109 Berlin
Telefon: 030-8062-0
E-Mail: barrierefreiheit@helmholtz-berlin.de
Kontaktformular zur Barrierefreiheit
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de