Autorenschaft bei Publikationen
Am Zustandekommen von wissenschaftlichen Publikationen in Häusern wie dem HZB sind im allgemeinen mehrere Personen in verschiedener Weise beteiligt. Hier soll kurz dargestellt werden, was die Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis darüber sagen, wer der Beteiligten als Autor einer Publikation fungieren kann und soll - und wer nicht.
Was die DFG-Denkschrift sagt
Als Maß aller Dinge bei Fragen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis gilt die Denkschrift "Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis - Empfehlungen der Kommision 'Selbstkontrolle in der Wissenschaft' ", die 1998 von hochrangigen Wissenschaftlern verfasst worden ist und die sich im gleichen Jahr die DFG zu eigen gemacht hat. Die Helmholtz-Gemeinschaft hat ihren rechtlich selbstständigen Mitgliedern die Umsetzung empfohlen, was im HZB (damals HMI) durch Beschluss von 2002 geschehen ist.
In Empfehlung 11 dieser Denkschrift wird festgestellt:
Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Eine sogenannte „Ehrenautorschaft“ ist ausgeschlossen.
In den gemeinsamen Erläuterungen zu dieser und der nachfolgenden Empfehlung 12 wird weiter ausgeführt, welche Kriterien zur Autorenschaft qualifizieren und welche das nicht tun. Es heißt dort (Heraushebungen sind hier hinzugefügt worden):
Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen alle diejenigen, aber auch nur diejenigen, firmieren, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, d. h. sie verantwortlich mittragen.
Was allein nicht zum Autor macht
Für Kriterien, die jede für sich nicht zur Autorenschaft qualifizieren, gibt die Denkschrift Beispiele an
Als nicht ausreichend für eine Autorenschaft werden die folgenden Verdienste um eine Veröffentlichung aufgeführt:
- Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel,
- Beitrag wichtiger Untersuchungsmaterialien,
- Unterweisung von Mitautoren in bestimmten Methoden,
- Beteiligung an der Datensammlung und -zusammenstellung,
- Leitung einer Institution oder Organisationseinheit, in der die Publikation entstanden ist,
Eine "Ehrenautorschaft" ist nach der Denkschrift "keinesfalls akzeptabel. Als angemessene Formen der Erwähnung werden beispielsweise Fußnoten oder Danksagungen empfohlen."
Wiederkehrende Konflikte um Fragen der Autorenschaft
Die Verfasser der Denkschrift erkennen an, dass wegen der Bedeutung von Publikationen die Frage der Autorenschaft Grund für vielfältige Konflikte und Kontroversen sein kann. Sie bezeichnen die hier kurz wiedergegebenen Regeln als allgemein anerkannt. Gleichwohl lässt sich aus den Berichten des DFG-Ombudsman für Gute Wissenschaftliche Praxis erkennen, dass die Beschäftigung mit Fragen der Autorenschaft ein Schwergewicht seiner Tätigkeit bildet.
Aus dem HZB-Beschluss zur Guten Wissenschaftlichen Praxis
Im HZB wird in der Formulierung des Beschlusses von 2002 - der Bezug nimmt auf die Denkschrift - die "Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autoren- oder Mitautorenschaft" sowie die "Annahme einer Ehrenautorenschaft" als ein Beispiel für die "Verletzung geistigen Eigentums" und somit als wissenschaftliches Fehlverhalten aufgeführt. Ansprechpartner für Fragen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis im Hause sind die Ombudspersonen, die hier zu finden sind.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis den Kreis der Autoren einer Publikation auf die an der wissenschaftlichen Arbeit unmittelbar und wesentlich beteiligten Personen beschränken und den Ausdruck von Dank und Verbundenheit mit weiteren Personen auf Fußnoten und Danksagungen verweisen. Aus der allgemeinen Lebenserfahrung - siehe die Berichte des DFG-Ombudsman - ergibt sich, dass mit den Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis keine besondere Strenge gegen eine von Autoren gewünschte Mitautorenschaft von jüngeren Kollegen am Anfang derer Karrieren gemeint ist.