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Autorenschaft bei Publikationen

Am Zustandekommen von wissenschaftlichen Publikationen in Häusern wie dem HZB sind im allgemeinen mehrere Personen in verschiedener Weise beteiligt. Hier soll kurz dargestellt werden, was die Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis darüber sagen, wer der Beteiligten als Autor einer Publikation fungieren kann und soll - und wer nicht.

Was allein nicht zum Autor macht

Für Kriterien, die jede für sich nicht zur Autorenschaft qualifizieren, gibt die Denkschrift Beispiele an

Als nicht ausreichend für eine Autorenschaft werden die folgenden Verdienste um eine Veröffentlichung aufgeführt:

- Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel,
- Beitrag wichtiger Untersuchungsmaterialien,
- Unterweisung von Mitautoren in bestimmten Methoden,
- Beteiligung an der Datensammlung und -zusammenstellung,
- Leitung einer Institution oder Organisationseinheit, in der die Publikation entstanden ist,

Eine "Ehrenautorschaft" ist nach der Denkschrift "keinesfalls akzeptabel. Als angemessene Formen der Erwähnung werden beispielsweise Fußnoten oder Danksagungen empfohlen."

Wiederkehrende Konflikte um Fragen der Autorenschaft

Die Verfasser der Denkschrift erkennen an, dass wegen der Bedeutung von Publikationen die Frage der Autorenschaft Grund für vielfältige Konflikte und Kontroversen sein kann. Sie bezeichnen die hier kurz wiedergegebenen Regeln als allgemein anerkannt. Gleichwohl lässt sich aus den Berichten des DFG-Ombudsman für Gute Wissenschaftliche Praxis erkennen, dass die Beschäftigung mit Fragen der Autorenschaft ein Schwergewicht seiner Tätigkeit bildet.


Aus dem HZB-Beschluss zur Guten Wissenschaftlichen Praxis

Im HZB wird in der Formulierung des Beschlusses von 2002 - der Bezug nimmt auf die Denkschrift - die "Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autoren- oder Mitautorenschaft" sowie die "Annahme einer Ehrenautorenschaft" als ein Beispiel für die "Verletzung geistigen Eigentums" und somit als wissenschaftliches Fehlverhalten aufgeführt. Ansprechpartner für Fragen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis im Hause sind die Ombudspersonen, die hier zu finden sind.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis den Kreis der Autoren einer Publikation auf die an der wissenschaftlichen Arbeit unmittelbar und wesentlich beteiligten Personen beschränken und den Ausdruck von Dank und Verbundenheit mit weiteren Personen auf Fußnoten und Danksagungen verweisen. Aus der allgemeinen Lebenserfahrung - siehe die Berichte des DFG-Ombudsman - ergibt sich, dass mit den Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis keine besondere Strenge gegen eine von Autoren gewünschte Mitautorenschaft von jüngeren Kollegen am Anfang derer Karrieren gemeint ist.