Welche Rechte habe ich an meinem publizierten Werk?
Hier soll und kann keine verbindliche Rechtsauskunft gegeben werden, vielmehr eine Hilfestellung zur Orientierung bei der Frage, welche Rechte Mitarbeiter (Arbeitnehmer) an ihren Publikationen haben.
Publikationen sind urheberrechtlich geschützt.
Wissenschaftliche Publikationen erfüllen ohne weiteres die Bedingung der Schöpfungshöhe, die für einen Schutz durch das Urheberrecht erforderlich ist.
Wen oder was genau schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt den Urheber in zweierlei Weise. Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt die Verknüpfung des Urhebers mit dem Werk, das Werk darf nicht ohne Bezug (Zitat) auf den Urheber verwendet werden. Das Urheberverwertungsrecht erlaubt dem Urheber, über die Nutzung seines Werks zu verfügen.
Geschützt ist dabei bei einer Publikation die Form, d.h. die konkrete Präsentation der Forschungsergebnisse. Der Inhalt der Forschung ist nicht geschützt, es sei denn, er kann als Erfindung gelten. Für Erfindungen gibt es besondere gesetzliche Bestimmungen. Naturgesetzlichkeiten und Kenntnisse darüber stehen allen zur Verfügung.
Wer ist im Falle eines Arbeitsverhältnisses der Urheber eines Werkes?
Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes, ggf. gibt es Miturheber, denen das Urheberrecht gemeinsam zusteht und die darüber gemeinsam nach den rechtlich geläufigen Prinzipien von Treu und Glauben verfügen.
Dem Arbeitgeber steht ein Recht zu, die Ergebnisse der Arbeit der Beschäftigten zu nutzen, seien sie veröffentlicht oder nicht veröffentlicht.
Anders als in den USA gibt es in Deutschland keine besondere urheberrechtliche Behandlung von work made for hire. Anders als in den USA erhält in Deutschland nicht der Arbeitgeber Urheberrechte an Werken, die im Rahmen von Arbeitsverhältnissen entstanden sind.
Kann das Urheberrecht abgetreten werden?
In Deutschland kann das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht abgetreten werden, es verbleibt beim Urheber. Das Nutzungsrecht dagegen kann vom Urheber abgetreten werden, es erlischt automatisch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Wer unterzeichnet Lizenzvereinbarungen mit Verlagen?
Die Unterzeichnung von Lizenzvereinbarungen (copyright agreements) mit Verlagen beinhaltet die Abtretung von Nutzungsrechten durch den oder die Urheber an den Verlag. Die Autoren als Urheber des Werks der Publikation sind diejenigen, die unterzeichnen können, und nur diese sind es.
Was sollten Autoren bei Lizenzvereinbarungen beachten?
Autoren sollten darauf achten, dass sie kein unbeschränkt ausschließliches Nutzungsrecht an ihrem Werk abtreten. Insbesondere sollten sie nicht selber von der Nutzung ihres veröffentlichen Werkes ausgeschlossen sein, indem sie etwa keinen Zugang zum Verlags-pdf ihrer Publikation erhalten, und es sollte ihnen erlaubt sein, ihr Werk zumindest in einer selbstgewählten (Preprint) Form auf den Server ihrer Institution zu stellen, siehe die Hinweise zu Open Access am Zentrum.