Archivieren von Forschungsdaten am HZB
Der (Regel-)Umgang beim Archivieren von Forschungsdaten im Zentrum ist seit einiger Zeit unverändert entsprechend den Empfehlungen der DFG festgelegt, er kann in Kurzform so beschrieben werden:
Primärdaten, die Grundlage einer wissenschaftlichen Veröffentlichung sind, werden dokumentiert und in der Verantwortung der Abteilung oder Arbeitsgruppe für mindestens zehn Jahre verfügbar gehalten.
Umgang mit verwaisten Daten
Ergänzend gibt es seit Ende 2010 eine Regelung für den Fall, dass sich Organisationseinheiten auflösen und es keine übergeordnete wissenschaftliche Organisationseinheit gibt, die die Forschungsdaten aus dieser aufgelösten Einheit aufnimmt.
In diesem Fall werden Daten entsprechend ihrer Form abgegeben:
- Daten in Papierform an ein Datenarchiv in der Zentralbibliothek
- digitale Daten an Server in der Hauptabteilung Zentrale Informationstechnik (IT)
IT hat zu diesem Zweck ein Archivsystem eingerichtet und den Vorgang der Abgabe beschrieben.
Die Zentralbibliothek hat zur Aufnahme papierner Daten einen eigenen Archivraum eingerichtet. Sprechen Sie uns informell an, wenn es um demnächst verwaiste Forschungsdaten geht, wir veranlassen dann das Weitere.
In der Zentralbibliothek wird ein Verzeichnis verwahrter Papier-Daten und der Bezug zu den jeweiligen Veröffentlichungen geführt werden. Gegebenenfalls wird es darin auch Querverweise auf in IT verwahrte digitale Daten geben.
Einen Zugang zu archivierten Daten wird es bis auf weiteres nur für nach DFG-Vorgaben dazu Berechtigte geben, eine Öffnung für Dritte ist nur nach Zustimmung derer möglich, die die Daten erstellt haben. Eine nachträgliche Veränderung einmal archivierter Daten ist ausgeschlossen.