Open Access und Open Science - was ist das?
Sie haben den Ausdruck Open Access oder Open Science schon einmal gehört und wissen damit wenig anzufangen? Sie wollen wissen, was es mit der Berliner Erklärung auf sich hat? Wie steht es mit Open Access und Open Science in der wissenschaftlichen Gemeinschaft, wie in der Helmholtz-Gemeinschaft? Steht bei Veröffentlichungen Open Access in einem Gegensatz zu Qualitätssicherung?
Detailliertere Informationen über Open Access am Zentrum finden Sie auf unserer internen Seite.
Open Access Network
Grundlegende Informationen finden Sie auf den Seiten des Open-Access-Networks, einem deutschlandweiten Projekt zur Information über Open-Access, der Weiterbildung und der Vernetzung dabei.
Open Access und Open Science erläutert
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Helmholtz Open Science-Büros und auch auf den Seiten von open-access.net.
Eine aktuelle Liste der Open Access-Zeitschriften finden sie unter
https://oa2020-de.org/pages/frequentlycitedoajournals/
Aus der Berliner Erklärung: Open Access heißt, dass Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, […] ohne finanzielle, technische oder gesetzliche Barrieren.
Es geht um Literatur, um Ihre Literatur, die soll qualitätsgesichert und in einem dauerhaften Format frei verfügbar sein, ohne Barrieren außer denen, die mit dem Internet selbst verbunden sind. Insbesondere soll Ihre Literatur für jede Person frei verfügbar und weiter nutzbar sein. Es geht um die Rezeption auch Ihrer Arbeiten und um Zitier-Häufigkeit. Es geht auch Sie an!
Alle Forschungsdaten (auch jede, welche nicht zu einer Veröffentlichung geführt haben) sollen nach einer Embargofrist der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Das HZB hat dazu eine Data Policy erlassen.
Das gesamte Konzept läuft unter dem Begriff Open Science und wird vom Helmholtz Open Science-Büro für die HGF koordiniert.
Pflicht zur Ablage im HZB-Repositorium
Jede Veröffentlichung mit Bezug zum HZB muss von den Autoren im HZB-Repositorium hinterlegt werden.
Mit der Änderung des Urheberrechts 2013 wurde in §38 UrhG Absatz 4 ein nicht ausschließbares Zweitveröffentlichungsrecht bei Veröffentlichungen für die Urheber in Einrichtungen mit überwiegend öffentlicher Förderung eingeführt. Es erlaubt diesen, Artikel in Zeitschriften, welche mindestens zweimal im Jahr erscheinen, 12 Monate nach Erscheinen in der akzeptierten Manuskript-Version (nicht in der Verlagsversion) öffentlich zugänglich zu machen (sog. Green Open Access). Dafür steht das HZB-Repositorium zur Verfügung.
Das Recht dazu haben die Urheber, also die Autoren. Durch die Veröffentlichungsordnung des HZB erhält das HZB ein einfaches Nutzungsrecht.
Alle Autoren mit HZB-Bezug sind verpflichtet, entsprechende Versionen in PASTA zu hinterlegen. Die Embargo-Frist wird vom System automatisch beachtet. Achtung: Die Verlagsversion darf dafür nicht verwendet werden! Das HZB hat sich in der HGF dazu verpflichtet bis 2026 alle Veröffentlichungen zumindest als Green Open Access bereitzustellen.
Gold Open Access
Bei Veröffentlichungen in EU-Projekten muss eine verkürzte Embargofrist von 6 (anstelle 12) Monaten mit dem Verlag vereinbart werden. Häufig ist es dann einfacher, die Veröffentlichung als Gold Open Access (einmalige Zahlung einer Gebühr an den Verlag, Veröffentlichung unter der Lizenz CC BY) zu machen. Reine Gold Open Access-Zeitschriften sind zu bevorzugen.
Als Lizenz ist grundsätzlich CC BY (Creative Commons By Attribution) zu nehmen.
Für die Verlage Wiley, SpringerNature, Elsevier, RSC, ACS und ECS sowie AIP hat das HZB Verträge (sogenannte Publish&Read-Verträge) abgeschlossen, die eine für die Autoren unentgeltliche Gold Open Access-Veröffentlichung für Artikel mit HZB-Hauptautoren (corresponding author) in deren subskriptionsbasierten Zeitschriften (sog. hybride Zeitschriften) als Standard ermöglichen. Bei diesen Verlagen wird die HZB-Bibliothek automatisch in den Prozess einbezogen, wenn Sie ihre Zugehörigkeit zum HZB angegeben haben. Verwenden Sie unbedingt ihre HZB-E-Mail-Adresse und ihre ORCID ID. Bitte die einzig korrekte Lizenz CC BY (Creative Commons By Attribution) auswählen.
Für Veröffentlichungen in reinen Gold Open Access-Zeitschriften von Wiley, SpringerNature und Elsevier wird eine ermäßigte Gebühr uns zentral berechnet, diese wird aber der Kostenstelle der jeweiligen OE zugeordnet.
Bezahlte Veröffentlichungen müssen über die HZB-Bibliothek abgewickelt werden. Diese übernimmt die Abwicklung mit den Verlagen.
Verträge mit Verlagen mit Ausnahme des Autorenvertrags dürfen nur von der HZB-Bibliothek abgeschlossen werden.
Die Zahlung von Kosten für sogenannte Cover Pages oder Colour Figures sollte verweigert werden, da diese für das HZB keinen Mehrwert erbringt und vermeidbare Kosten verursacht.
Fragen Sie auch bitte bei im Zweifel bei der HZB-Bibliothek vor Vertragsunterzeichnung des Autorenvertrags nach!
Einige Autorenverträge sind gleichzeitig Gold-OA-Verträge, welche über die HZB-Bibliothek abgewickelt werden müssen.
Wir haben große Erfahrung darin und können den nötigen Prozess auch durch eine beschleunigte Zahlung für alle Beteiligten erheblich erleichtern und verkürzen.
Auch bei Veröffentlichungen mit Gold Open Access ist eine Hinterlegung auf dem HZB-Repositorium notwendig.
Open Science: Forschungsdaten
Es wird in Zukunft auch um die freie Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Forschungsdaten/Primärdaten (Open Science) gehen. Darüber ist zu reden, auch bei uns im Haus. Bitte reden Sie mit!
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