Helmholtz-Zentrum Berlin weist Behauptungen des ARD-Magazins Kontraste zurück
Als Betreiber der Forschungsneutronenquelle BER II weisen wir die Behauptungen des ARD-Magazins «Kontraste» scharf zurück.
In der aktuell verschickten Pressemitteilung verschweigt das Magazin, was der TÜV-Bericht tatsächlich schreibt, nämlich, dass die angesprochene Undichtigkeit nicht sicherheitsrelevant ist. Es trat und tritt zu keinem Zeitpunkt Kühlwasser aus dem Becken des Forschungsreaktors BER II aus.
Wir haben nie bestritten, dass es eine Undichtigkeit im Bereich der Trennwand gibt, jedoch ist diese Trennwand nicht Teil des Kühlsystems. Das Kühlmittel ist der Gesamtinhalt des Reaktorbeckens bestehend aus dem Betriebs- und dem Absetzbecken. Aus dem Reaktorbecken tritt kein Kühlmittel aus, insofern gibt es auch keinen Riss im Kühlsystem. Etwas anderes sagt auch der TÜV-Bericht nicht.Die Trennwand ist ein für Wartungsarbeiten vorgehaltenes Bauteil. Sie wird nur am abgeschalteten Reaktor in seltenen Fällen gesetzt, wenn man bei bestimmten Wartungsarbeiten in den beiden Beckenteilen unterschiedliche Wasserstände realisieren möchte. In solchen Situationen tröpfelt infolge der Undichtigkeit Wasser von einem Beckenteil in den anderen. Dies beeinträchtigt auch nicht die Wartungsarbeiten. Es sind weiterhin alle Prüfungen und Inspektionen möglich, und es besteht zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, das Kühlwasser austreten könnte. Auch dies bestätigt der TÜV-Bericht. Im Reaktorbetrieb ist die Trennwand ohnehin nicht gesetzt, die beiden Beckenteile sind miteinander verbunden und bilden ein großes Becken.
Der BER II ist nach einem hohen Sicherheitsstandard konzipiert und entspricht in allen Punkten diesen Anforderungen, siehe auch die Stellungnahme der Landesatomaufsicht zu den geäußerten Vorwürfen.
Die Aussagen des ARD-Magazins stützen sich auf böswillige Behauptungen, mit denen ein ehemaliger Mitarbeiter persönliche finanzielle Interessen verfolgt und versucht seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren. Das HZB hatte dem damaligen Leiter der Werkstatt fristlos gekündigt, weil dieser seine Mitarbeiter bedroht hatte. Schriftlich vorliegend hat er danach gut dotierte Beraterverträge mit dem HZB im Austausch gegen eine Verschwiegenheitserklärung gefordert.
Als Betreiber der Forschungsneutronenquelle BER II weisen wir die Behauptungen des ARD-Magazins «Kontraste» scharf zurück.
In der aktuell verschickten Pressemitteilung verschweigt das Magazin, was der TÜV-Bericht tatsächlich schreibt, nämlich, dass die angesprochene Undichtigkeit nicht sicherheitsrelevant ist. Es trat und tritt zu keinem Zeitpunkt Kühlwasser aus dem Becken des Forschungsreaktors BER II aus.
Wir haben nie bestritten, dass es eine Undichtigkeit im Bereich der Trennwand gibt, jedoch ist diese Trennwand nicht Teil des Kühlsystems. Das Kühlmittel ist der Gesamtinhalt des Reaktorbeckens bestehend aus dem Betriebs- und dem Absetzbecken. Aus dem Reaktorbecken tritt kein Kühlmittel aus, insofern gibt es auch keinen Riss im Kühlsystem. Etwas anderes sagt auch der TÜV-Bericht nicht.Die Trennwand ist ein für Wartungsarbeiten vorgehaltenes Bauteil. Sie wird nur am abgeschalteten Reaktor in seltenen Fällen gesetzt, wenn man bei bestimmten Wartungsarbeiten in den beiden Beckenteilen unterschiedliche Wasserstände realisieren möchte. In solchen Situationen tröpfelt infolge der Undichtigkeit Wasser von einem Beckenteil in den anderen. Dies beeinträchtigt auch nicht die Wartungsarbeiten. Es sind weiterhin alle Prüfungen und Inspektionen möglich, und es besteht zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, das Kühlwasser austreten könnte. Auch dies bestätigt der TÜV-Bericht. Im Reaktorbetrieb ist die Trennwand ohnehin nicht gesetzt, die beiden Beckenteile sind miteinander verbunden und bilden ein großes Becken.
Der BER II ist nach einem hohen Sicherheitsstandard konzipiert und entspricht in allen Punkten diesen Anforderungen, siehe auch die Stellungnahme der Landesatomaufsicht zu den geäußerten Vorwürfen.
Die Aussagen des ARD-Magazins stützen sich auf böswillige Behauptungen, mit denen ein ehemaliger Mitarbeiter persönliche finanzielle Interessen verfolgt und versucht seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren. Das HZB hatte dem damaligen Leiter der Werkstatt fristlos gekündigt, weil dieser seine Mitarbeiter bedroht hatte. Schriftlich vorliegend hat er danach gut dotierte Beraterverträge mit dem HZB im Austausch gegen eine Verschwiegenheitserklärung gefordert.