Wenn Sie ein Stelle ausschreiben, dann wird Ihnen nach der Veröffentlichung des Ausschreibungstextes von unserem Sekretariat mitgeteilt, welche Gleichstellungsbeauftragte für Ihre Stelle zuständig ist.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige GB, wenn alle Bewerbungen eingegangen sind, und noch ehe Sie Termine für Bewerbungsgepräche vereinbaren.
Für Sie und für uns ist eine Bewertungsmatrix hilfreich, aus der hervorgeht, wie gut die Bewerbungen jeweils den einzelnen Anforderungen der Stelle entsprechen.
Zur besseren Vergleichbarkeit des wissenschaftlichen Outputs zählt beim wissenschaftlichen Personal das akademische Alter (=Jahre nach der Promotion, abzüglich von Ausfallzeiten durch Kinderbetreuung, Pflege oder Krankheit)
Folgende Umstände dürfen laut Bundesgleichstellungsgesetz nicht Teil der vergleichenden Bewertung sein:
1. durch die Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben bedingte (a) Unterbrechungen der Berufstätigkeit, (b) geringere Anzahl aktiver Dienst- oder Beschäftigungsjahre, (c) Reduzierungen der Arbeitszeit oder Verzögerungen beim Abschluss einzelner Ausbildungsgänge, (d) zeitliche Belastungen,
2. die Einkommenssituation des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten,
3. die Absicht, von der Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung oder einer Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben Gebrauch zu machen.