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Gleichstellung

Wenden Sie sich an uns bei Fragen zu Einstellungsprozessen, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, bei Problemen wie sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und bei Fragen zu Gleichstellungsmaßnahmen im HZB.

Gleichstellung am HZB

Rechtliche Grundlage für Gleichstellungsarbeit am HZB ist die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern, die ihrerseits auf dem Bundesgleichstellungsgesetz basiert.

Zur Umsetzung der AV-Glei gibt es eine Vereinbarung des HZB mit seinen Geldgebern. Diese Vereinbarung regelt z.B. die Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten, Ziele der Gleichstellungsarbeit, sowie Informations- und Beteiligungsrechte von Gleichstellungsbeauftragten. Sie wird durch einen Gleichstellungsplan ergänzt, der einen aktuellen Statistikteil, Ziele für Frauenanteile beim wissenschaftlichen Personal sowie Maßnahmen zur Zielerreichung enthält. Hier finden Sie auch den Fortschrittsbericht für 2021 .

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Stellenausschreibungen

Wir haben uns verpflichtet, den Gleichstellungsauftrag des Gesetzes ernst zu nehmen und die Anzahl der weiblichen Mitarbeiter am Zentrum zu halten bzw. zu erhöhen (insbesondere in OE, in denen Frauen unterrepräsentiert sind) und Diversität abzubilden.

Das bedarf Ihrer aktiven Unterstützung bereits während der Ausschreibungs- und Einstellungsphase, denn die Gleichstellungsbeauftragte (GleiB) muss den gesamten Auswahlprozess auf Chancengleichheit prüfen und sollte nicht erst zu den bereits terminlich festgelegten Interviews mit den Bewerber*innen eingeladen werden.

Nachfolgend finden Sie unsere Empfehlungen für die Einbeziehung der GleiB bei Einstellungsverfahren am HZB:

  • Im Regelfall finden Sie im Umantis kurz nach Beginn der Ausschreibung den Namen Ihrer zuständigen und zu kontaktierenden Gleichstellungsbeauftragten, die den Bewerbungsgesprächen, wenn zeitlich möglich, beisitzen wird und bei der Einstellungsentscheidung mitwirkt. Die Gleichstellungsbeauftragten haben Einspruchsrecht.

Wir weisen deshalb alle unmittelbar für den Einstellungsprozess Verantwortlichen darauf hin, die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen so früh wie möglich bei der Terminvergabe der Interviews einzubeziehen (2 Wochen im Voraus), damit Formfehler und daraus resultierender Einspruch vermieden werden.

  • Bitte stellen Sie der zuständigen GleiB alle notwendigen Informationen wie Shortlist der Kandidat*innen, Ranking Liste plus Auswahlkriterium (Bewertungsmatrix) und eine Erklärung bereit, warum evtl. keine weiblichen Kandidaten eingeladen wurden (alles nur sofern sich diese Info nicht bereits im Umantis befindet).
  • Umantis bietet für verschiedene TN des Bewerbungsprozesses die Möglichkeit der Erstbewertung, die für alle ersichtlich ist. Sollten Sie dieses Werkzeug nicht nutzen, geben Sie uns in anderer Form die Möglichkeit, Ihre Bewertungskriterien bzw. Entscheidung zur Vorauswahl zu verstehen.
  • Für Sie und für uns ist eine Bewertungsmatrix für die Gespräche hilfreich, aus der hervorgeht, wie gut die Bewerbungen jeweils den einzelnen Anforderungen der Stelle entsprechen. Eine Beispielvorlage finden Sie hier.
    • Zur besseren Vergleichbarkeit des wissenschaftlichen Outputs zählt beim wissenschaftlichen Personal das akademische Alter (=Jahre nach der Promotion, abzüglich von Ausfallzeiten durch Kinderbetreuung, Pflege oder Krankheit)
  • Grundsätzlich sollte sich die Anzahl der Bewerberinnen in der Anzahl der zum Gespräch Eingeladenen widerspiegeln.
  • Da es am HZB eine sehr hohe Anzahl an Ausschreibungen und damit verbundenen Prozessen gibt, entscheidet die zugeteilte Gleichstellungsbeauftragte und informiert zeitnahe, bei welchen Interviews sie teilnimmt, abhängig von den jeweiligen Informationen, die sie im Voraus erhält.
  • Während der Bewerbungsgespräche hat die Gleichstellungsbeauftragte beratende und das Vorgehen prüfende Funktion.
  • Bei zu besetzenden Stellen, die von den Regelfällen abweichen, etwa bei Kurzzeitverträgen, besonders qualifizierten KandidatInnen, internen Ausschreibungen oder anderen Ausnahmefällen, ist die Gleichstellungsbeauftragte so früh wie möglich einzubinden, um auch dort die Chancengleichheit prüfen zu können.
  • Unterschiedliche Interviewformate (teils analog, teils digital) bei einer Kohorte sollten wenn möglich vermieden werden.

Bei gleicher Qualifikation und im Falle dessen, dass Frauen in der ausschreibenden OE zu unter 50% repräsentiert sind, ist die Bewerberin zu bevorzugen.

Folgende Umstände dürfen laut Bundesgleichstellungsgesetz nicht Teil der vergleichenden Bewertung sein:
1. durch die Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben bedingte (a) Unterbrechungen der Berufstätigkeit, (b) geringere Anzahl aktiver Dienst- oder Beschäftigungsjahre, (c) Reduzierungen der Arbeitszeit oder Verzögerungen beim Abschluss einzelner Ausbildungsgänge, (d) zeitliche Belastungen,

2. die Einkommenssituation des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten,

3. die Absicht, von der Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung oder einer Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben Gebrauch zu machen.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Das HZB bietet seinen Beschäftigten eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie:

  • Flexible Arbeitszeit mit Zeitguthaben
  • Telearbeit und Home-Regelungen
  • Familienfreundliche Sitzungszeiten
  • Teilzeit für Familienaufgaben
  • Kita-Belegplätze
  • Beratungs- und Vermittlungsleistungen des benefit@work-Familienservice
  • Helmholtz-Ferienprogramm

Genauere Auskünfte gibt es beim Office for Work and Life (OWL) mit seinen Informationswebseiten bei der Personalabteilung, Ansprechpartnerin ist Frau Anja Seehrich.

Bei Diskriminierung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

In solchen Fällen können Betroffene sich an mehrere Stellen im HZB wenden, z.B. an die Gleichstellungsbeauftragte, den Betriebsrat, die Antidiskriminierungsbeauftragte, die Personalabteilung oder auch Vorgesetzte. Hier ist eine Übersicht der Ansprechpartner in Konfliktfällen.

Die Gleichstellungsbeauftragten sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.  Wenn Sie mit einer Beschwerde zu uns kommen, werden wir zunächst ein vertrauliches Gespräch führen, und mit Ihnen absprechen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Eine hilfreicher Leitfaden zum Thema sexuelle Belästigung findet sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit

Die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen Sie gerne bei Fragen und in Konfliktfällen. Eine gute Anlaufstelle für Fragen rund um Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit ist auch das Office for Work and Life (OWL) bei der Personalabteilung (Ansprechpartnerin ist Anja Seehrich).

Hier noch einige weiterführende Links bei Fragen: