Abteilung Strahlenschutz
FAQ (Frequently Asked Questions) für Nutzer und Fremdfirmen
Allgemeine Fragen und Antworten zur Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nr.) finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz.
Gilt die 7-Tage Regelung auch für andere Beamlines?
Nein.
Darf ich über ein Besucherdosimeter auch beim Experiment zuschauen?
Nein.
Wo muss die SSRN in meinem Strahlenpass eingetragen werden?
Auf Seite 3.
Muss ich mein eigenes Dosimeter zur Messzeit mitbringen?
Üblicher weise muss das im Heimatinstitut verwendete Dosimeter im Heimatinstitut bleiben. Es gibt aber für manche Firmen/Institute behördlich festgelegte Ausnahmen, die in der Betriebsgenehmigung stehen.
Auf wie viele Monate muss mein Strahlenpass aktualisiert werden?
Auf 2 Monate.
Was muss ich tun wenn mein Dosimeter defekt ist?
Die Halle verlassen und im Dosimetriebüro melden.
Was muss ich tun wenn ich mein Dosimeter verloren habe?
Die Halle verlassen und im Dosimetriebüro melden.
Warum darf man nur eine Stunde mit dem Besucherdosimeter in die Halle?
Es handelt sich um eine so mit der Aufsichtsbehörde vereinbarte Ausnahmeregelung.
Muss ich mich bei Ihnen abmelden, wenn ich nicht mehr am HZB tätig bin?
Ja. Sie müssen sich im Strahlenschutzbüro abmelden und Ihr Dosimeter zurückgeben.
Wo kann ich meine Strahlenschutzregister-Nummer (SSR-Nr.) beantragen?
Beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Ich bin Beamter und habe keine Sozialversicherungsnummer, was wird getan, dass ich eine SSRN erhalte?
Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Wann erhalte ich meine Dosiswerte von Ihnen?
3-7 Wochen nach der Messzeit; aber nur, wenn die Dosiswerte über der Nachweisschwelle liegen, was am HZB sehr selten vorkommt.
Wie lange gilt die Übergangsfrist zur SSRN?
Bis zum 30.06.2019.
Ab wann komme ich am HZB ohne diese Nummer nicht mehr in die Halle?
Ab dem 01.07.2019.