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Abteilung Struktur und Dynamik von Energiematerialien

Gundregeln für das Arbeiten im X-Ray CoreLab

Unbedingte Voraussetzung für eine Tätigkeit im X-ray CoreLab ist die Registrierung bei der Abteilung für Strahlenschutz (LMC: C-Gebäude (Lageplan), 2. OG). Sie müssen außerdem die Unterweisungen "Sicherheitsunterweisung HZB" und "Röntgenunterweisung" durchlaufen!

Damit jede Nutzerin und jeder Nutzer des X-ray CoreLabs einen Laborplatz vorfindet, der die Grundvoraussetzungen für das wissenschaftliche Arbeiten erfüllt - Betriebssicherheit und -bereitschaft, Sauberkeit, Ordnung - verpflichtet sich jeder Nutzer und jede Nutzerin die nachstehenden Grundregeln für das Arbeiten mit Instrumenten des X-ray CoreLabs zu befolgen:

Sicherheit

  • Die Sicherheits- und Röntgenunterweisung müssen stets aktuell gehalten werden. Ohne gültige Unterweisungen ist ein Zugang zu den Räumen des X-Ray CoreLabs nicht möglich.
  • Vor dem ersten Experiment ist eine Instrumenteinweisung durch die jeweiligen Instrumentverantwortlichen unbedingte Voraussetzung. Die durchgeführte Einweisung wird mit einer Unterschrift bestätigt, die Liste wird bei der Abteilung Strahlenschutz hinterlegt.
  • Alle Laborräume verfügen über Fluchttüren und Notausgänge bzw. Notausstiege. Diese dürfen niemals durch Gegenstände oder durch Ablassen von Verdunklungslamellen verstellt werden.
  • An den Wänden befinden sich Notausschalter, die im Falle einer Störung alle Instrumente im Raum abschalten.
  • Das Mitbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelbehältern etc. in die Laborräume strengstens untersagt. 

Buchen eines Instrumentes

  • Die Buchung der Instrumente erfolgt durch einen IGAMA-KalenderDarin werden Start- und Endzeit der Messung/des Messprojektes eingetragen. Das Eintragen einer kurzen Proben- bzw. Projektbeschreibung ist dabei ebenfalls zwingend erforderlich.
  • Messzeiten können nur persönlich gebucht und müssen persönlich genutzt werden! Das Buchen für Dritte, das Überlassen von Messzeit an Dritte oder die Messausführung an Dritte zu übertragen ist strikt untersagt. 
  • Mehrere zusammenhängende Tage sollen aus Rücksicht auf andere Nutzer nur an Wochenenden gebucht werden. In Ausnahmefällen ist eine mehrtägige Buchung unter der Woche dann möglich, wenn die momentane Nachfrage für das Instrument einen Engpass ausschließt.
  • Messzeiten sollen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Signalstärke der Probe gebucht werden. 
  • Sollte eine gebuchte und bestätigte Messzeit aus unvorhergesehenen Gründen nicht in Anspruch genommen werden können, ist die Buchung zu stornieren, so dass die gebuchte Messzeit wieder zur Verfügung steht.
  • Wird die gebuchte Messzeit innerhalb der ersten Stunde ohne Grund nicht wahrgenommen, verfällt die Buchung, so dass das Instrument bei Bedarf anderen Nutzern zur Verfügung steht.

Zugang zu den Laborräumen

  • Der Laborzugang erfolgt über das Freischalten des HZB-Schlüssels für die jeweiligen Laborräume und für das jeweils laufende Quartal.
  • Voraussetzung ist eine für das gesamte Quartal gültige Röntgenunterweisung! Dies wird von der Abteilung für Strahlenschutz überprüft.
  • Wird im folgenden Quartal erneut Instrumentzeit benötigt, verlängert sich der Schlüsselzugang, andernfalls läuft die Freischaltung ab. Entsprechend muss jeweils ein Schlüssel-Update durchgeführt werden
  • Die Mitnahme von Besuchern, das sind nicht-eingewiesene und registrierte Personen, in die Laborräume mit Vollschutzgeräten ist möglich. Jedoch dürfen Besucher unter keinen Umständen selbst tätig werden und dürfen die Laborräume nur in Begleitung registrierter Nutzer betreten. 
  • Der Zugang zu Kontrollbereichsräumen ist für Besucher strikt untersagt.

Probenpräparation

  • Für die Vorbereitung der Proben stehen Präparationstische zur Verfügung.
  • Wenn ein Tisch mehr als einen Platz bietet (durch rote Streifen getrennt), ist jeweils nur ein Platz davon zu nutzen und der andere für weitere Nutzer frei zu halten.
  • Unmittelbar nach Beendigung der Präparation ist der Arbeitsplatz zu säubern. Alle benötigten Materialien (Mörser, Spatel...) sind gereinigt wieder an ihren Platz zurück zu stellen, Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Tissues...) muss entsorgt werden. Papier- und Restmüllbehälter sowie Gefahrstoffabfallbehälter (Elemente notieren!) stehen für diesen Zweck zur Verfügung. 
  • Ersatz für ausgegangenenes Verbrauchsmaterial findet sich in den Laborschränken.

Messdurchführung

  • Alle Messrechner laufen auf einem einheitlichen Account. Eine Anmeldung mit persönlichem Account ist nicht nötig und soll auch nicht durchgeführt werden.  
  • Jede Messung muss im jeweils beiliegenden Messbuch mit Datum, Name und Probenbeschreibung notiert werden. Für Besonderheiten steht ein Kommentarfeld zur Verfügung.
  • An den Instrumenten dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden! Ausgenommen sind der Wechsel von Blenden allgemein sowie der von Optiken und des Detektors an Panalytical-Instrumenten. Dies ist jeweils mit der/dem Laborverantwortlichen abzustimmen und darf nur nach entsprechern vorheriger Einweisung vorgenommen werden. 
  • Sollte es vor, während oder nach dem Messbetrieb zu Fehlfunktionen an Instrumenten kommen, ist unmittelbar der/die Laborverantortliche darüber zu verständigen (Kontaktdaten liegen aus), so dass die Fehlerbehebung so schnell wie möglich erfolgen kann.

Datenexport

  • Alle Messungen und Messprogramme müssen in der D-Partition der Festplatten der jeweiligen Instrumentsteuerrechner in einem individuellen Ordner abgelegt werden. Somit sind Daten von Betriebssystem getrennt und schnell zugänglich.
  • Die D-Partionen werden durch ein Netbackup-System gesichert.
  • Der Datenexport erfolgt ausschließlich über das Intranet, z. B. WinSCP, clouds oder die Netzwerkumgebung. Der Export über USB-Sticks ist untersagt, da dies stets eine Gefahr für die Verbreitung von Viren darstellt. 
  • Den Zugangspfad für den Intranetzugriff finden Sie am jeweiligen Rechnermonitor. Alle Rechnernamen beginnen mit "xlab" und sind so einfach zu finden.

Messende und Proben

  • Nach Beendigung der Messzeit muss das Instrument wieder in den Ausgangszustand versetzt werden. Das heißt, die Probe/die Proben wird/werden entnommen, etwaige Verunreinigungen werden entfernt, ggf. benutzte Werkzeuge verstaut und noch geöffnete Mess- und Auswerteprogramme am PC geschlossen. 
  • Da im Labor generell keine Proben gelagert werden, müssen nach durchgeführter Messung wieder aus dem Labor entfernt werden.
  • In Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem/der Laborverantwortlichen ist eine zeitlich begrenzte Deponierung im Labor an jeweils dafür gekennzeichneten Stellen möglich.
  • Proben, die keinem Nutzer oder keiner Nutzerin zugeordnet werden können und innerhalb 14 Tagen nicht abgeholt werden, werden entsorgt. 

Regeleinhaltung

  • Wird ein Verstoß gegen diese Regelungen festgestellt, so wird die/der Laborverantwortliche den Nutzer oder die Nutzerin daraufhin ansprechen und die Einhaltung der Regeln fordern. Wird trotzdem wiederholt gegen diese Regelungen verstoßen, wird die betreffende Person für die Nutzung des X-ray CoreLab gesperrt. 

Bitte vergessen Sie nicht:

Das Befolgen der genannten Regeln ist zum Wohle aller Nutzerinnen und Nutzer des Labors!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren wissenschaftlichen Projekten und dem Arbeiten im X-ray CoreLab!